EVANGELISCHE

Gott schenkt Freiheit. „Ich bin der Herr, dein Gott, der dich als Ägypten, aus der Sklaverei befreit hat, du sollst keine anderen Götter haben neben mir.“ So stellt Gott sich im ersten Gebot der Zehn Gebote vor, welche die Reformierten wörtlich aus dem Alten Testament übernommen haben. Das erste Gebot wird zu einer Mahnung, dass man sich die gottgeschenkte Freiheit nicht wieder rauben lässt, indem man sich freiwillig in die Abhängigkeit von falschen Göttern begibt. Daraus entwickelte sich die Überzeugung, dass es um der Gerechtigkeit willen geboten sei, auf legalem Wege Widerstand zu leisten. Heute nimmt die reformierte Kirche international gesehen diese Tradition auf, indem sie tätige Sympathie mit allen Menschen dieser Welt empfindet, die unfrei leben müssen, rechtlos und arm sind. Auch die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen ist von dieser reformierten Theologie geprägt:

    • Freiheit innerkirchlich: Die Reformierten haben eine Abneigung gegen jede Art von Hierarchie. Sie wollen keine Bischöfe und Kirchenleitungen, die „regieren“ wollen. Die Kirche Jesu Christi zeigt sich ganz konkret in der autonomen Einzelgemeinde. Freiheit im Leben der Gemeinde, d. h. keine Pfarrherrschaft! Also gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Pfarrern und Laien. Jeder ist im Grunde genommen berechtigt, alles zu tun: zu predigen, zu lehren, die Gemeinde zu lenken und zu behüten, Diakonie und Sozialarbeit zu betreiben.


    • Freiheit in der Lehre: Einzige Norm ist die Bibel. Die reformierte Kirche hat keine feststehende Sammlung von Bekenntnisschriften entwickelt, sondern war fest überzeugt, dass jede Generation von neuem die Verantwortung für ihr Bekenntnis übernehmen muss.

Aus Geschichte und Lehre
Die Kirchen der Reformation haben ihren Ursprung in Jesus Christus und stehen damit in der Tradition der Propheten und der Apostel. Zu den reformatorischen Kirchen in Österreich zählen die Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A. B., lutherische Kirche) und die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses (H. B., reformierte Kirche). Beide Kirchen sind Diasporakirchen, d. h. sie leben zerstreut als Minderheit unter einer anderskonfessionellen Mehrheit.

Die Reformation hat auch in Österreich eine beachtenswerte Tradition. Bald nach dem Auftreten von Luther in Deutschland und Zwingli in der Schweiz kam ihre Lehre durch Studenten und Reisenden nach Österreich. Bücher und Schriften der Reformatoren wurden schon ab 1519 in Wien und Linz nachgedruckt, ein blühendes Kirchen- und Schulwesen war im Entstehen begriffen. Österreich war dabei, ein evangelisches Land zu werden, denn gegen Ende des 16. Jahrhunderts hatten etwa zwei Drittel der Bevölkerung Österreichs die evangelische Lehre angenommen oder standen ihr zumindest nahe.

Das Anwachsen der reformatorischen Bewegung beantwortete das römisch-katholische Herrscherhaus Habsburg mit massiven Gegenmaßnahmen. Das Lesen, Kaufen, Weitergeben und Einführen evangelischer Bücher wurde verboten. Wer nicht bereit war, sein evangelisches Bekenntnis zu widerrufen, wurde zum Tod verurteilt. Erster evangelischer Märtyrer in Österreich war 1524 der Wiener Kaspar Tauber.

Die radikale Rekatholisierung Österreichs setzte 1619 mit dem Regierungsantritt Kaiser Ferdinand II. ein. Evangelische Prediger wurden des Landes verwiesen, evangelische Bücher verbrannt, Bürger und Bauern vor die Alternative gestellt, auszuwandern oder katholisch zu werden. Dem evangelischen Bekenntnis konnte man nur im Geheimen treu bleiben. Die so genannte Zeit des Geheimprotestantismus wurde erst 1781 mit dem Toleranzpatent Kaiser Josef ll. beendet. Die Evangelischen waren nun geduldet. Sie konnten in Orten mit 100 Familien Bethäuser errichten, Pfarrer berufen und studieren. Die Bethäuser durften jedoch von außen nicht als Kirche erkennbar sein, also keinen Turm, keine Glocken, keinen öffentlichen Eingang von der Straße haben.

Gleichberechtigung erhielten die Evangelischen 1861 durch Protestantenpatent Kaiser Franz Josephs l. Dieses Dokument sicherte ihnen volle Freiheit des Bekenntnisses und die öffentliche Religionsausübung zu. Eine Kirchenverfassung wurde erarbeitet und schließlich 1864 von der Generalsynode, dem höchsten gesetzgebenden Gremium der evangelischen Kirchen, angenommen.
Das Verhältnis zur Republik Österreich wurde 1961 mit dem „Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche in Österreich“ neu geregelt. Es wird darin als „freie Kirche im freien Staat“ definiert.

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