DAS KONZEPT

1. Einleitung

Im Rahmen des Konzeptes der TrauerHilfe als Plattform für innovative BestatterInnen ist eine Fachabteilung für Thanatologie und Trauerbegleitung vorgesehen, die umschriebene Dienstleistungen mittels eines Experten-Netzwerks über das jeweilige TrauerHilfe-Unternehmen dem Kunden anbietet. Dabei kann das TrauerHilfe-Unternehmen problemlos und mit geklärten Abläufen auf Ressourcen zurückgreifen, die es sonst nur mit erheblichem Mehraufwand dem Kunden so anbieten könnte.

Eine weitere Aufgabe der Praxis für Thanatologie & Trauerabeit ist es, die bekannten Formen der Stressverarbeitung für Einsatzkräfte dem Berufsbild des Bestatters anzupassen und entsprechende Interventionen anzubieten.
Die Praxis für Thanatologie & Trauerarbeit kann außerdem als Fachabteilung der Trauerhilfe sich ohne Probleme als Partner in vorhandene „Abschiedsnetzwerke“ einbringen, ohne dass ein Unternehmen in den Geruch kommt, Aufträge zu keilen. In diesem Sinne ist die PFTT auch für eine erweiterte Öffentlichkeitsarbeit (hier im Gegensatz zur klassischen Werbung, z.B. Zeitungsanzeigen, etc.) zuständig.

2. Bezeichnung

Die korrekte Bezeichnung der Fachabteilung ist TrauerHilfe - Praxis für Thanatologie & Trauerarbeit, wobei sich diese von der für Kooperationsbetriebe allgemein gebräuchlichen Bezeichnung TrauerHilfe - Bestattung xy ableitet. Der Terminus Thanatologie bezeichnet das Wissen von der modernene Verstorbenenversorgung auf der einen Seite (Thanatopraxie), aber auch die damit direkt in Zusammenhang stehenden psychologischen Grundlagen der Krisenintervention und der Psychotraumatologie. Der Terminus Trauerarbeit bezieht sich auf den aktiv von den Angehörigen zu leistenden Part beim Abschied vom geliebten Menschen, bei dem wir sie unterstützen wollen.

3. Aufgabenfelder

3.1. Öffentlichkeitsarbeit (Medien, Multiplikatoren)
3.2. Thanatologie (Restauration, HygGV, Embalming, Shop)
3.3. Trauerbegleitung (Abschiedsbegleitung, Gesprächskreise, Einzelberatung)
3.4. SVE (Einzeln, Gruppe)
3.5. Weiterbildung (Koordination, Eigenes Angebot)


3.1. Öffentlichkeitsarbeit

Wir orten sowohl in der interessierten und mit dem Problemfeld befaßten Fachöffentlichkeit, wie auch in der breiten Öffentlichkeit ein großes Interesse, mehr über unser Berufsfeld, unser Angebot und unsere Möglichkeiten zu erfahren. In der Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen und Medien werden wir die TrauerHilfe mit dem Logo und der Telefonnummer in der Öffentlichkeit platzieren. Dabei setzen wir auf die Multiplikation durch thematische Seminare und Vorträge durch die Mitglieder der PFTT bei Ausbildungsinstitutionen der Kranken-, Hospiz- und Altenpflege und auch der Pädagogen in den jeweiligen Bundesländern.

3.2. Thanatologie

Das einzelne TrauerHilfe-Unternehmen soll im Rahmen der festgelegten Trauerhilfestandards in jedem Fall eine der modernen Verstorbenenversorgung angemessenes Angebot machen. Für aufwändigere Angebote wie Restaurationen bei Entstellungen, Einbalsamierungen bei verschobenen Trauerfeiern oder Auslandsüberführungen kann der Betrieb auf Fachpersonen der PFTT zurückgreifen, die über die Trauerhilfe abgerechnet werden. Dabei können diese Leistungen sowohl vor Ort im eigenen Versorgungsraum des Betriebs stattfinden, wie auch dezentral in einem Versorgungsraum eines Partnerbetriebs oder in einem Krankenhaus o.ä., wo der Betrieb ein Verfügungsrecht hat. Eine Einkaufsmöglichkeit für den thanatologischen Bedarf, sowie die Beratung bei der Einrichtung von Versorgungsräumen runden das Angebot ab.

3.3. Trauerbegleitung

Die vom Angehörigen zu leistende Trauerarbeit können wir ihm nicht abnehmen und wir stellen auch nicht den Anspruch, ihn durch die Trauer hindurch begleiten zu können oder zu wollen. Unsere Verantwortlichkeit bezieht sich auf einen gelungenen und lebensfördernden Start in den Trauerprozess, bei dem wir die betroffenen Menschen unterstützen und anleiten. Konkret bezieht sich das auf das mit entsprechenden Inhalten ausgestattete Beratungsgespräch, die qualifizierte Begleitung der Angehörigen am offenen Sarg und thematisch strukturierte begleitete Gesprächskreise.
Die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens sollen in einer Art kompetenter Laienhilfe nach ihren Möglichkeiten die Angehörigen begleiten und greifen auf Fachpersonal der PFTT zurück, wenn die Situation dies erfordert. Vorstellbar wäre z.B. eine Abschiedsbegleitung am offenen Sarg seitens der PFTT bei einem Kindertodesfall, bei persönlicher Bekanntschaft mit den Angehörigen, bei gröberen sozialen Konflikten unter den Angehörigen, bei Entstellungen oder bei einer erwarteten großen Anzahl an Personen, die am Abschied teilnehmen möchten.

Die begleiteten Gesprächskreise werden nur von Mitarbeitern der PFTT nach einem bestimmten Konzept durchgeführt. Das TrauerHilfe-Unternehmen, welches die Gesprächskreise seinen Kunden anbietet, stellt den Raum, spricht die Termine mit der PFTT ab und übernimmt die Anmeldung, sowie die Begrüßung der Angehörigen. Getränke und ein kleiner Imbiss werden auch vom Unternehmen gestellt. Von den insgesamt drei Abenden ist der Erste für die Angehörigen kostenfrei, für die weiteren zwei ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten.

3.4. Stressverarbeitung

In der fachlichen Auseinandersetzung rund um die Stressverarbeitung für Einsatzkräfte wurden die Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen bisher so gut wie nicht wahrgenommen. Evident ist, dass es im täglichen Arbeitsauflauf einige massive Stressoren gibt, die sowohl im Innen-, wie auch im Außendienst zu Belastungsproblematiken führen können. Das Ziel von stressverarbeitenden Maßnahmen ist nicht eine tiefere psychologische Auseinandersetzung mit den Problemen, sondern es geht darum, die Fachkraft wieder einsatz- und belastungsfähig zu machen und ungesunde Verarbeitungsmaßnahmen zu hinterfragen, bzw. zu korrigieren (z.B. Alkoholkonsum als Selbstmedikation). Ein entsprechendes Angebot, unterteilt in Mitarbeiter und Führungspersonen wird ausgearbeitet und in den Betrieben so kommuniziert, dass jeder die Möglichkeit hat, ohne großen Aufwand und unter Beachtung der Diskretion auf dieses Angebot auch im Einzelgespräch zurück zu greifen.

3.5. Weiterbildung

Obwohl in den Standesregeln ganz klar die Pflicht zur Weiterbildung als eigener Punkt geregelt ist, wurde diese bisher im Bereich des Bestattungswesens vernachlässigt. Die Trauerhilfe als modernes und transparentes Projekt bemüht sich, diesbezügliche Mankos auszugleichen und den Mitarbeitern der Mitgliedsbetriebe entsprechende Angebote zu machen. Dies stärkt auf der einen Seite den Betrieb durch die Qualifizierung des Personals, aber auch das Selbstbewußtsein der Mitarbeiter, die Möglichkeiten bekommen, ihren Arbeitsalltag mit den vielfältigen Aufgaben zu reflektieren und neue Dinge zu lernen. Für diese Weiterbildung wurde die TrauerHilfe Funeralitas eingerichtet.