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15.09.2011 12:12 Rubriken: Ratgeber Bestattung

Was tun nach der Bestattung?


Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gekündigt bzw. geändert werden. Hierunter fallen z.B.:

    Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
    Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
    Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
    Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strombezuges
    Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
    Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
    Rücklegung oder Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen

Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Das Kraftfahrgesetz sieht z. B. keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Ist jedoch auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.


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