wir trauern um
vor einem Jahr mussten wir uns verabschieden von
Unser Newsletter
Ratgeber
Ratgeber
Was tun nach der Bestattung?
Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gekündigt bzw. geändert werden. Hierunter fallen z.B.:
Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strombezuges
Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
Rücklegung oder Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen
Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Das Kraftfahrgesetz sieht z. B. keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Ist jedoch auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.







